
Rauchwarnmelderpflicht in Baden-Württemberg!
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Häufige Ursache für Wohnungsbrände sind technische Defekte
z.B. bei elektrischen Haushaltsgeräten wie Wäschetrocknern, Bügeleisen, Heizdecken ...
Die meisten Menschen sterben an einer Rauchvergiftung
nicht etwa durch Verbennungen. Bereits nach drei Atemzügen im Brandrauch ist man bewusstlos, zehn Atemzüge sind tödlich ...
Nachts ist die Gefahr am größten
denn im Schlaf schläft auch der Geruchssinn ...
In Baden-Württemberg ist die Installation von Rauchwarnmeldern Pflicht!
Die genauen Anforderungen dokumentiert die Landesbauordnung:
§15-Abs.7 Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in der selben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. (Auszug aus der LBO Baden-Württemberg).
Genaugenommen verbietet diese Verordnung somit sogar die Verwendung von "Billigheimern" aus dem Baumarkt, da diese zu große Messintervalle haben und für eine frühzeitige Erkennung und Meldung völlig ungeeignet sind!
Ihr Ansprechpartner
Oliver Klamke
Alle 20 Minuten gibt es in Deutschland einen Brand!
Jedes Haus ist anders! Unsere speziell geschulten und zertifizierten Fachkräfte für Rauchwarnmelder beraten Sie vorort und planen mit Ihnen gemeinsam Ihr spezielles Sicherheitssystem. Auf Wunsch können Zusatzmodule installiert werden, sodass auch Ihre Rauchwarnmelder - unabhängig von einer PowermaxPro Alarmzentrale Sie telefonisch über einen Brand informieren können.
Wir setzen auf 10-Jahres-Rauchmelder mit sicherer Funkvernetzung:
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07191 979 989 0